Impression: Gedanken zur Bestattungsvorsorge
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Bereit für
die letzte Reise

Die Vorsorge für die eigene Bestattung ist eine Rechnung, die immer aufgeht, für ein Ereignis, das jeden betrifft. Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen.

Bestattungsvorsorge in Köln mit Brodesser – wir geben Sicherheit

Wenn es für Sie im ersten Moment etwas befremdlich ist, sich mit dem eigenen Tod zu befassen, stellen Sie sich Ihre Bestattungsvorsorge einfach als gut gepackten Koffer vor. Er steht sofort bereit, wenn Sie Ihre letzte Reise antreten, enthält alles, was Ihnen wichtig ist, und gibt Ihnen und auch Ihrer Familie das sichere Gefühl, an alles gedacht zu haben, bestens vorbereitet zu sein. Von der Bestattungsart und dem Ablauf der Trauerfeier über die Dekoration und Musik bis hin zu Ihren persönlichen Mitnehmseln und individuellem Trauerdruck halten wir all Ihre Vorstellungen in Ihrem Vorsorgevertrag für Sie fest. Also, wie sehen Ihre „Reisewünsche“ aus?

Vorteile einer Bestattungs­vorsorge

Wie umfangreich Sie Ihre Bestattungs­wünsche im Vorsorge­vertrag festlegen, entscheiden Sie selbst. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen.

  • Ihre Wünsche für die eigene Trauerfeier und Beisetzung werden vertraglich festgelegt – Ihr Bestatter garantiert Ihnen die Umsetzung
  • Ihre Familie wird emotional entlastet, weil sie in der Zeit der Trauer nicht so viele Entscheidungen treffen muss
  • Ihre Familie wird finanziell entlastet, wenn Sie auch die Finanzierung Ihrer Bestattungs­vorsorge vorab regeln

Gut zu wissen: Für uns als Bestatter ist Ihr Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Sie selbst haben aber natürlich jederzeit die Möglichkeit, Ihren Vorsorge­vertrag anpassen zu lassen, wenn sich Ihre familiäre Situation ändert oder es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten gibt.

Erste Wünsche für die Bestattungs­vorsorge festhalten

Unser Online-Vorsorgeformular hilft Ihnen dabei, sich erste Gedanken zu Ihrer Bestattungsvorsorge zu machen. Drucken Sie es einfach für Ihre Unterlagen aus oder senden Sie es direkt an uns, damit wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich zu Ihren Wünschen beraten können.

Meine Bestattungswünsche
Friedhof
Alternativen
Trauerfeier

Verfügen Sie Ihren letzten Willen

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie an dieser Stelle lediglich allgemeine Informationen von uns erhalten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen weder eine Rechtsberatung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Sicherheiten im Todesfall oder Pflegefall

Wie Sie ein Testament rechtswirksam verfassen.

Wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Bestimmungen für Ihre medizinische Behandlung im Fall der Fälle.

Ihr rechtskräftiges Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Broschüre Erben und Vererben.

Wofür Sie eine Vorsorgevollmacht brauchen

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz.

Informationen rund um die Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz.

Michael Brodesser, Inhaber von Bestattungen Brodesser in Köln

„Oma ist eingeschlafen und im Himmel“ – mit diesen Worten hielt eine Mutter ihre Tochter auf dem Weg zur offenen Aufbahrung zurück. Das kleine Mädchen, 7 Jahre alt, meinte nur ganz taff: „Du lügst! Oma liegt doch da drin.“, lief los, streichelte der alten Dame durchs Gesicht und sprach mit ihr. Das war der Augenblick, in dem auch die Mutter ihre Hemmungen verlor. Für mich hat diese Situation noch einmal deutlich gemacht: Gerade im natürlichen Umgang mit dem Tod, können Erwachsene so viel von Kindern lernen. Öffnen Sie dafür Ihre Augen und Ihr Herz!

Ansprech­partner

Ihre Bestatter in Köln-Weiß und Rodenkirchen – Familie Brodesser stellt sich vor.

Familie Brodesser

Bestattungs­arten

Friedhof, Bestattungswald oder See­bestattung – die Bestattungs­formen im Überblick.

Bestattungsarten

Bestattungs­kosten

Infos zu den Bestattungskosten – und Preis­beispiele für eine Beerdigung in Köln.

Bestattungskosten